Endlich verständlich! Das neue Energielabel

Die gute Nachricht gleich vorweg: Es wird einfacher für Verbraucher energiesparende Haushaltsgeräte zu erkennen. Bereits 2017 wurde von der Europäischen Union beschlossen, die Energielabel-Kennzeichnung zu reformieren. Kernpunkt: Statt unübersichtlicher A+-, A++- oder A+++-Angaben soll die Skala wie früher von A bis G reichen. Meine OIE beantwortet die wichtigsten Fragen zum neuen Energielabel

1. Wieso gibt es überhaupt Energielabel?

Wer eine neue Waschmaschine oder einen neuen Kühlschrank kaufen möchte, entscheidet heutzutage meist nicht mehr nur nach dem Design. Vielen Menschen ist unter anderem auch wichtig, wieviel Strom oder Wasser die Geräte verbrauchen. Gerade bei Großgeräten können durch die Wahl eines effizienten Geräts im Vergleich zu alten Modellen leicht mehrere hundert Euro im Jahr gespart werden.

Damit Verbraucher ohne große Recherche erkennen, welche Geräte wirklich energiesparend sind, ist es daher in der EU vorgeschrieben, Geräte im Handel mit einem Energielabel zu kennzeichnen.

2. Welche Informationen liefert das Energielabel?

Grob gesagt, gibt das Label an, wie sparsam ein Gerät ist. Hauptmerkmal des Energielabels ist eine Farbskala, die sich an der Symbolik von Ampeln orientiert. Sie reicht von Dunkelgrün über Mittelgrün und Hellgrün zu Gelb, wechselt dann zu Hellorange und Dunkelorange bis sie bei Rot endet. Dabei steht Dunkelgrün für eine sehr gute, Rot für eine schlechte Effizienzklasse.

Wie genau die Skala dann weiter ausgestaltet wird, unterscheidet sich je nach Produktart. Neben der Skala ist auf dem Label darüber hinaus der jährliche Energieverbrauch zu finden. Hinzu kommen – je nach Produkt – weitere Informationen. Zum Beispiel der jährliche Wasserverbrauch bei Wasch- und Spülmaschinen oder Angaben zur Betriebslautstärke.

3. Wieso wird das Energielabel reformiert?

Generell soll die Kennzeichnung von Geräten vereinfacht werden, damit Verbraucher die wesentlichen Informationen schneller erfassen können. Denn in den vergangenen Jahren gab es durch technische Fortschritte immer mehr Unterklassen im A-Bereich, die durch Pluszeichen dargestellt wurden. In die unteren Klassen wurden indes kaum noch Geräte einsortiert.

Damit wurde die Kennzeichnung immer unübersichtlicher und war wenig transparent. Damit Verbraucher wieder klarer zwischen wirklich effizienten Geräten und Stromschluckern unterscheiden können, wurde eine Reform beschlossen.

4. Was ist neu beim Energielabel?

Das neue Label soll wieder, wie schon bei Einführung der Energiekennzeichnung 1995, allein aus Buchstabenklassen bestehen, denen jeweils eine der Skalafarben zugeordnet ist, geplant ist eine Skalierung von A bis G.

Um die Ausdifferenzierung nach oben hin durch technische Fortschritte weiter zu ermöglichen, werden Geräte, die heute in den oberen A-Klassen stehen, im neuen System maximal in die B-Klasse eingeordnet. So sollen die Hersteller dazu animiert werden, auch künftig in die Energieeffizienz ihrer Geräte zu investieren.

Welche weiteren Infos auf dem Label stehen, ist abhängig von der Produktart. Daher sehen die Label für Waschmaschinen auch anders aus als jene für Leuchten oder Fernseher. Neu ist, dass jedes Label einen QR-Code enthalten wird, durch den sich zusätzliche Informationen abrufen lassen: Der Code führt zu einer umfangreichen Produktdatenbank, die auch den Gerätevergleich insgesamt erleichtert.

5. Wie ist der Zeitplan für das neue Label?

Bereits 2017 wurden die Rahmenbedingungen für die neuen Energielabel in der EU verabschiedet, Ende 2019 sollte die neue Verordnung ursprünglich in Kraft treten. Doch die Umsetzungsphase zieht sich – erreicht aber jetzt die erste entscheidende Phase: Ab 1. November 2020 müssen Neugeräte aus den ersten Produktbereichen vom Lieferanten neben dem alten Label zusätzlich mit dem neuen gekennzeichnet werden. Konkret handelt es sich dabei um Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Lampen, Leuchten sowie Fernseher, Monitore und Displays.


Ab dem 1. März 2021 dürfen für diese Produktkategorien dann auch im Onlinehandel und in den Geschäften nur noch Geräte mit den neuen Kennzeichnungen verkauft werden. Doch damit ist der Prozess noch lange nicht abgeschlossen: Da für jede Produktgruppe die Skala neu entwickelt werden muss, wird es voraussichtlich noch bis 2030 dauern, bis tatsächlich alle Elektrogeräte das neue Label tragen.

Energielabel-Beispiele für TV-Geräte, Waschmaschinen und Geschirspüler. Die Hersteller ergänzen die Infos zu ihren Geräten (Fotos: EU)